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Unterrichtsmittel eigener Wahl (UmeW, UEW)

Sie möchten bei VERITAS einen oder mehrere Titel für Ihren Unterricht bestellen und für Ihre Schüler:innen (auch in Klassenstärke) anschaffen, die in der Schulbuchliste nicht zu finden sind?

Nützen Sie dafür das Budget „Unterrichtsmittel eigener Wahl (UmeW, UEW)“.   

 

Schulbuchaktion 2024/25

Die Bestellung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl (UmeW, UEW) ist für das Schuljahr 2024/25 bis 3. März 2025 (Datum der Lieferung) bzw. für Berufsschulen bis 13. Juni 2025 (Datum der Lieferung) möglich.

Zu den Produktempfehlungen

Erfahren Sie hier in 6 Punkten, wie es geht!

    • Der Begriff „Unterrichtsmittel eigener Wahl“ ("UmeW") umfasst Materialien für Schüler:innen, die nicht in den Schulbuchlisten des laufenden Schuljahres enthalten sind. Mehr zu Unterrichtsmittel eigener Wahl (UmeW, UEW) erfahren Sie in den Richtlinien des Bundesministeriums.

    • Jede Schule kann im Rahmen von höchstens 15 % ihres Schulform-Limits Unterrichtsmittel eigener Wahl (UmeW, UEW) bestellen.

    • Der genaue Betrag hängt vom Schulbuch-Gesamtlimit Ihrer Schule ab. Die Beantragung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl - UmeW, UEW (im Schulformlimit bzw. Religionslimit) kann in der SBA-Online schon im Hauptbestelltermin erfolgen. Im SBA-Online-Programm wird der dafür zur Verfügung stehende Betrag angezeigt. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrem Schulbuchreferenten/Ihrer Schulbuchreferentin.

    • Die Beantragung der Unterrichtsmittel eigener Wahl ist bereits zum Hauptbestelltermin in der SBA-Online möglich! Sie finden den Punkt Unterrichtsmittel eigener Wahl im Bestellsystem unter „Diverses“ - „UMeW“.
      Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass von der Schule erst dann die Fixierung vorgenommen wird, wenn sie die Bestellung im Bestellsystem nahezu abgeschlossen hat. Erst mit der Fixierung eines Betrages für Unterrichtsmittel eigener Wahl im Bestellsystem, steht dieser den zur Abrechnung zuständigen Kundenteams im Finanzamt Österreich zur Verfügung.
      Bestellungen können bis spätestens 3. März 2025 (Datum der Lieferung) bzw. bei Berufsschulen bis spätestens 13. Juni 2025 (Datum der Lieferung) erfolgen.

    • Die Rechnungen für Unterrichtsmittel eigener Wahl (UmeW, UEW) müssen vom (Schulbuch)Händler als e-Rechnung an die zuständigen Finanzämter-Kundenteams zur Bezahlung eingereicht werden.

    • Für die Schule ist dabei zu beachten, dass der (Schulbuch)Händler der Lieferung für Unterrichtsmittel entweder einen Lieferschein oder eine Rechnungskopie anschließt, welche/r von der Schule auf die Richtigkeit der Lieferung zu prüfen ist und darauf die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu bestätigen und mit Schulstempel und Unterschrift zu unterfertigen ist. Nach Bestätigung ist der Lieferschein bzw. die Rechnungskopie umgehend an den(Schulbuch)Händler zu übergeben bzw. zu retournieren, da e-Rechnungen nur gemeinsam mit diesen eingereicht werden können. Weitere Details finden Sie in den Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion für das Schuljahr 2024/25.

      Produktempfehlungen

      Tipp: Durchstarten Lernhilfen für zusätzliche Unterstützung und mehr Abwechslung im Unterricht!

      Durchstarten Lernhilfen gibt es für

      – die Volksschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch,
      – die Mittelschule/AHS-Unterstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und
      – die AHS-Oberstufe/Berufsbildende Schulen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Latein.

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